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Schädlingsbekämpfungsmittel / Wirkstoffe

Schädlingsbekämpfungsmittel dienen der Bekämpfung und Abwehr von Schadorganismen und Lästlingen (Gliedertiere, Würmer, Nagern etc). Im Rahmen der amtlichen Schädlingsbekämpfung nach §18 Infektionsschutzgesetz dürfen nur Mittel eingesetzt werden, die vom BfR (bis 31.10.2002 BgVV) und Umweltbundesamt geprüft wurden und in der Liste der geprüften und anerkannten Mittel und Verfahren zur Bekämpfung von tierischen Schädlingen amtlich bekannt gemacht wurden. Die Listung wird künftig durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erfolgen. Derzeit ist die gesundheitliche Bewertung von Schädlingsbekämpfungsmitteln außerhalb der nach § 18 Infektionsschutzgesetz (vormals § 10 c Bundesseuchengesetz) eingesetzten Mittel noch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Da es aber immer wieder zu Meldungen von gesundheitlichen Beschwerden nach der Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln gekommen ist, hat das BgVV in der Vergangenheit wiederholt aufgrund von Anfragen hierzu Stellung genommen.#


Es werden folgende Wirkstoffgruppen unterschieden:

 

Fluoride – Zinkchlorid – Arsen-Salze – Chrom-Salze – Kupfer-Salze – Borpräparate (B-Salze) – Quecksilbersalze