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Gesetzliche Bestimmungen

Kündigungsgrund Mäuse

Bei starkem Mäusebefall in einer Stadtwohnung haben Mieter das Recht auf fristlose Kündigung. Wenn sich ständig mehrere Mäuse in den Räumen aufhalten, bestehe eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit, entschied das Amtsgericht Brandenburg/Havel. Das einmalige Auftreten einer Hausmaus in einer Immobilie hätten Mieter allerdings hinzunehmen. Im verhandelten Fall hatte das Gericht einem Paar Recht gegeben, das angesichts einer über drei Monate hinweg bestehenden Mäuseplage den Mietvertrag fristlos gekündigt hatte. Das Auftreten der Mäuse löse Ekelgefühle aus, die Bewohner körperlich und psychisch beeinträchtigen, begründeten die Richter.

 

Die folgenden Links zu bestehenden Gesetzen zeigen ganz deutlich, dass Schädlingsbekämpfung kein Geschäft für Laien ist!